Vorsorgemaßnahmen und Patientenverfügung mit Dr. Alber in Enns
Selbstbestimmung bei Entscheidungsunfähigkeit
Immer wieder ereignen sich leider tragische Schicksalsschläge, die das gewohnte Leben grundlegend ändern können. Umso wichtiger ist es, für den Fall des Verlusts der eigenen Entscheidungsfähigkeit rechtzeitig vorzusorgen. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht können Sie einen Bevollmächtigten bestimmen, der in einem genau festgelegten Wirkungskreis für Sie die erforderlichen Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr im Stande sind. Sollte die Errichtung einer Vorsorgevollmacht aufgrund bereits eingetretener Entscheidungsunfähigkeit nicht mehr möglich sein, ist unter Umständen ein Erwachsenenvertreter zu bestellen, der allerdings einer stärkeren gerichtlichen Überprüfung als ein Vorsorgebevollmächtigter unterliegt.
Ein zentraler Aspekt der persönlichen Selbstbestimmung ist auch die Entscheidung, welche Maßnahmen im Falle einer medizinischen Behandlung unterbleiben sollen, wenn Sie darüber selbst nicht mehr befinden können. Durch eine Patientenverfügung wird gewährleistet, dass der behandelnde Arzt Ihre Wünsche auch in diesem Fall berücksichtigt.
Ihre Vorsorge ist bei uns in guten Händen
Uns ist bewusst, dass gerade die Vorsorge für unliebsame Fälle wie einer Krankheit oder eines schwerwiegenden Unfalls eine äußerst sensible Angelegenheit ist. Gleichzeitig erfordert die Bevollmächtigung einer Person mit weitreichenden Aufgaben einerseits großes Vertrauen, bringt andererseits auch große Verantwortung für den Bevollmächtigten mit sich. Wir besprechen mit Ihnen daher die unterschiedlichen Wirkungsbereiche der Vorsorgevollmacht und klären ausführlich über die damit verbundenen Rechtsfolgen auf. Unser Anspruch ist es, dass sich sowohl Vollmachtgeber als auch Vollmachtnehmer mit der unterfertigten Vorsorgevollmacht wohlfühlen und keine rechtlichen Unsicherheiten verbleiben.
Falls eine Erwachsenenvertretung nötig sein sollte, besprechen wir mit Ihnen die unterschiedlichen gesetzlich vorgesehenen Formen und führen für Sie die rechtlich erforderlichen Schritte durch. Selbstverständlich nehmen wir auch die Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sowie die Registrierung der Erwachsenenvertretung vor.